Herzlich Willkommen auf unserer Projektseite zur Erstellung von Energieausweisen!
Wir erstellen seit 2007 in unserem Ingenieurbüro Energieausweise!
Wir
empfehlen, die aktuellen Verbrauchsdaten in den Energieausweis nach GEG 2024 einzupflegen.
Die Kosten - Umschreibung von EnEV
2007 / 2009 / EnEV 2013 / 2014 auf GEG 2024 - für die Erstellung des Energieausweises (nach Verbrauch,
Wohngebäude) betragen: 85 € als Endpreis
für Privatkunden
(der Rechnungsbetrag
enthält hier
gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer).
Das Honorar für gewerbliche Kunden beträgt 85 €
netto zuzügl. MwSt.
Es reicht aus, uns die aktuellen Verbrauchsdaten
(z.B. 2020 | 2021 | 2022) zu mailen oder das Formular (pdf oder doc) zu nutzen.
Die Eckdaten des Objektes und das ggf. übersandte Bild sind bei uns
vorhanden / noch gespeichert. Veränderungen (z.B. Einbau einer neuen
Heizungsanlage) - siehe Seite 1 des alten Energieausweises - bitte mit vermerken.
Grundlage
für den Verbrauchsausweis sind die Energieverbräuche aus einem Zeitraum
von mindestens drei zusammenhängenden Jahren.
Die Daten
bitte per beiliegenden Formular (pdf oder doc) bzw. online unter an
uns senden.
Die Bearbeitungszeit
beträgt zur Zeit 2 - 3 Werktage.
Die
Kosten für die Erstellung des Energieausweises (nach Verbrauch,
Wohngebäude) betragen: 85 € als Endpreis
für Privatkunden
(der Rechnungsbetrag
enthält hier
gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer).
Das Honorar für gewerbliche Kunden beträgt 85 €
netto zuzügl. MwSt.
Alle Nebenkosten für Druck, Versand und der Verwaltungskostenbetrag für die Registriernummer
(6,90 €) sind bereits enthalten. Der Betrag ist fällig bei Rechnungserhalt.
Der Energieausweis ist nunmehr ab 01.05.2014 Pflicht für alle Wohngebäude!
Hauseigentümer müssen bei Mieterwechsel oder Verkauf der Immobilie einen Energieausweis vorlegen. Das sieht die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2013 / 2014 vor, welche am 01. Mai 2014 in Kraft getreten ist.
Wir
erstellen den Energieausweis als Verbrauchsausweis zum kostengünstigen
Festpreis (incl. Zusendung Energieausweis vorab als pdf und Versand der
Unterlagen im
Original per Post, incl. Registrierungsbebühr DIBt)
85,00 € als Endpreis
Das Honorar beträgt 85 € als Endpreis
für Privatkunden. Der Rechnungsbetrag
enthält hier
gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer.
Das Honorar für gewerbliche Kunden beträgt 85 €
netto zuzügl. MwSt.
Alle Nebenkosten für Druck, Versand und der Verwaltungskostenbetrag für die Registriernummer
(6,90 €) sind bereits enthalten. Der Betrag ist fällig bei Rechnungserhalt.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Daten für den Energie-Verbrauchsausweis online zu übermitteln - Dateneingabe -
Füllen Sie dazu einfach den Erfassungsbogen (Zusendung per EMail oder Post ist auch möglich) aus und senden Sie diesen ausgefüllt per Post oder Fax/EMail an uns zurück. In eiligen Fällen (Notartermin, Vermietung usw.) auch gern telefonische Rücksprache!
Ihren Energieausweis - genau nach Vorgabe EnEV 2013 / 2014- erhalten Sie zusammen mit einer Rechnung innerhalb weniger Tage per Post.
Der Energieausweis, den Sie erhalten, umfasst immer 5 Seiten, die je
nach Umfang der Modernisierungsempfehlungen bzw. der Anzahl der zu
erfassenden Energieverbräuche durch 2 weitere Seiten ergänzt
werden können.
Für Energieausweise, die ab Mai 2014 nach der neuen EnEV erstellt
werden, gibt es einige Änderungen. So wird der farbige Bandtacho im
Energieausweis für Wohngebäude um die
Endenergieeffizienzklassen von A+ bis H ergänzt. Vorbild sind die Label,
mit denen schon seit Jahren Elektrogeräte wie Kühlschränke oder
Waschmaschinen bewertet werden. Durch diese Klassifizierung
können Käufer und Mieter die Energieeffizienz von Gebäuden künftig so
einordnen, wie sie es von Haushaltsgeräten gewohnt sind.
Der Bandtacho
wird verkürzt und reicht nur noch bis zu einem Wert von
250 kWh pro Quadratmeter und Jahr statt wie bisher 400 kWh.
Bei Vermietungs- oder Verkaufsanzeigen für eine Immobilie oder eine
Wohnung, die in kommerziellen Medien aufgegeben werden, müssen bestimmte
Informationen aus dem Energieausweis angegeben werden.
Bei Energieausweisen für Wohngebäude, die nach dem 1. Mai 2014
ausgestellt worden sind, sind dies folgende Angaben:
die Art des Ausweises (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis),der Wert des Endenergiebedarfs (bei Bedarfsausweis) oder Endenergieverbrauchs (bei Verbrauchsausweis) für das Gebäude,die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
Liegt ein gültiger Energieausweis nach bisherigem Recht vor
(EnEV 2009), also ohne Angabe einer Energieeffizienzklasse, besteht
keine Pflicht zur Angabe einer Energieeffizienzklasse in der
Immobilienanzeige. Hier ist es ausreichend den Energieverbrauchskennwert
(Seite 3 des Energieausweises) oder den Wert des Endenergiebedarfs
(Seite 2 des Energieausweises) in der
Immobilienanzeige anzugeben; ist im Energieverbrauchskennwert der
Energieverbrauch für Warmwasser nicht enthalten, so ist der
Energieverbrauchskennwert um eine Pauschale von 20 Kilowattstunden pro
Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche zu erhöhen.
Ihren Energieausweis nach EnEV 2014 erhalten Sie zusammen mit einer Rechnung innerhalb weniger Tage per Post.
Vorab übersenden wir Ihnen den Energieausweis als pdf Dateiund die freiwillige Aushangseite!
Beim Ausstellen der Energieausweise kann entweder der tatsächliche Verbrauch, oder der berechnete Energiebedarf herangezogen werden:
Demnach haben Eigentümer und Vermieter ein Optionsrecht erhalten, indem sie zwischen:
Beide Energieausweis-Arten werden von uns ausgestellt und sind 10 Jahre gültig.
Wir sind zugelassen zur Energieausweisausstellung bei der dena, Nr. 101214 und durch unsere Bauvorlageberechtigung gemäß §21 EnEV 2014 ausstellungsberechtigt.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte finden Sie auf unserer neuen Firmen-Homepage