Ingenieurbüro
Energiepass - FAQ
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Leistungen
Anfrage / Angebot
Download
Dateneingabe
Kontakt / Datenschutz
Anfahrt


Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch 
dokumentiert, bereinigt um klimatisch bedingte Einflüsse.

Grundlage für den Verbrauchsausweis sind die Energieverbräuche aus einem Zeitraum von mindestens drei zusammenhängenden Jahren.
Dabei wird der Energieverbrauchskennwert des Gebäudes ermittelt.

Der Energieausweis, den Sie erhalten, umfasst immer 5 Seiten, die je nach Umfang der Modernisierungsempfehlungen bzw. der Anzahl der zu erfassenden Energieverbräuche durch 2 weitere Seiten ergänzt werden können.

Dies ist die gesetzliche Anforderung an die Ausstellung der Energieausweise sowohl für den bedarfsorientierten als auch den verbrauchsorientierten Energieausweis!

Sind keine Modernisierungsempfehlungen möglich, wird dies festgehalten. Dies kann z.B. der Fall sein bei neueren Gebäuden oder Altbauten bei denen schon umfangreichere Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt wurden.


Verbrauchsausweis EnEV / GEG 2024 (Stand 01.02.2024).pdf

Verbrauchsausweis EnEV / GEG 2014 (Stand 01.02.2024).doc

(Zusendung per EMail oder Post ist auch möglich) aus und senden Sie diesen ausgefüllt per Post oder Fax/EMail an uns zurück.

VerbrauchsausweisSie haben auch die Möglichkeit, Ihre Daten für den Energie-Verbrauchsausweis online zu übermitteln - Dateneingabe -

Ihren Energieausweis erhalten Sie zusammen mit einer Rechnung innerhalb weniger Tage per Post.

Vorab übersenden wir Ihnen den Energieausweis als pdf Datei!

Folgende Informationen werden für ein Wohngebäude benötigt:

Adresse des Objektes
Anzahl der Wohneinheiten
Baujahr des Gebäudes
Baujahr der Anlagentechnik
Wohnfläche des Gebäude in m²
davon dauerhafter Leerstand in m²
Brennstoff/Einheit
Heizperiode/Abrechnungszeitraum für 3 Jahre
Jahresverbrauch des Brennstoffs
Foto Ihres Hauses (auf Wunsch), ohne Mehrkosten - Foto oder Datei

Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Wir sind als Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben plausibel sind.

Nach 10 Jahren muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.

Werden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die Auswirkungen auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben, muss der Energieausweis nach der Sanierung neu ausgestellt werden.


Kontakt

                          Telefon030420 18 702
Fax030420 19 116
EMailinfo@e-ausweis.info

Energieausweis

 
Top