Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch dokumentiert, bereinigt um klimatisch bedingte Einflüsse.
Grundlage für den Verbrauchsausweis sind die Energieverbräuche aus einem Zeitraum von mindestens drei zusammenhängenden Jahren. Dabei wird der Energieverbrauchskennwert des Gebäudes ermittelt.
Der Energieausweis, den Sie erhalten, umfasst immer 5 Seiten, die je nach Umfang der Modernisierungsempfehlungen bzw. der Anzahl der zu erfassenden Energieverbräuche durch 2 weitere Seiten ergänzt werden können.
Dies ist die gesetzliche Anforderung an die Ausstellung der Energieausweise sowohl für den bedarfsorientierten als auch den verbrauchsorientierten Energieausweis!
Sind keine Modernisierungsempfehlungen möglich, wird dies festgehalten. Dies kann z.B. der Fall sein bei neueren Gebäuden oder Altbauten bei denen schon umfangreichere Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt wurden.
(Zusendung per EMail oder Post ist auch möglich) aus und senden Sie diesen ausgefüllt per Post oder Fax/EMail an uns zurück.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Daten für den Energie-Verbrauchsausweis online zu übermitteln - Dateneingabe -
Ihren Energieausweis erhalten Sie zusammen mit einer Rechnung innerhalb weniger Tage per Post.
Vorab übersenden wir Ihnen den Energieausweis als pdf Datei! Folgende Informationen werden für ein Wohngebäude benötigt:
Adresse des Objektes Anzahl der Wohneinheiten Baujahr des Gebäudes Baujahr der Anlagentechnik Wohnfläche des Gebäude in m² davon dauerhafter Leerstand in m² Brennstoff/Einheit Heizperiode/Abrechnungszeitraum für 3 Jahre Jahresverbrauch des Brennstoffs Foto Ihres Hauses (auf Wunsch), ohne Mehrkosten - Foto oder Datei
Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Wir sind als Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben plausibel sind.
Nach 10 Jahren muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.
Werden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die Auswirkungen auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben, muss der Energieausweis nach der Sanierung neu ausgestellt werden.